Die Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) ermöglicht den Austausch von Solarstrom zwischen Gebäuden, die nicht nebeneinander stehen. Die maximale Ausdehnung ist das Gemeindegebiet. Überschüssiger Solarstrom aus einem Haus darf – im Unterschied zum ZEV – über das Verteilnetz zu einem anderen Haus transportiert werden. Die Nutzung des Verteilnetzes ist allerdings nicht kostenlos: Für Solarstrom, der übers Netz fliesst, ist ein reduziertes Netzentgelt zu zahlen (die Höhe des Abschlags ist noch nicht definitiv festgelegt). Die Teilnahme an einer LEG ist jederzeit möglich. Voraussetzungen sind die rechtzeitige Anmeldung sowie ein Smart Meter des Netzbetreibers. An einer LEG teilnehmen können unterschiedliche Verbraucher: Einzelne Wohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser, Gewerbe- und Industriebauten sowiie ganze ZEV.
Lokale Elektrizitätsgemeinschaften können interessant sein für:
Nicht sinnvoll ist der Zusammenschluss von vielen ähnlichen Gebäuden. Eine LEG aus reinen Wohnhäusern zum Beispiel bringt wenig, weil sich das Strombezugsverhalten nicht wesentlich unterscheidet. An einem sonnigen Sonntagnachmittag ist der Stromverbrauch in allen Wohnhäusern tief, so dass auch eine grosse Gemeinschaft nicht verhindert, dass der überschüssige Strom ins Netz fliesst.
Um die anspruchsvollen Prozesse für die Gründung und Abrechnung von LEG zu erarbeiten, erhalten die Energieversorger Zeit bis im Januar 2026. Dann können LEG den Betrieb aufnehmen.
Ein Register von geplanten LEG findet sich bei zevvy: https://www.zevvy.org/de-CH/leg-register